Unsere Zulassung

Zulassung

Gewerbeordnung § 34c

Gewerbeerlaubnis nach §34 c: Die Erlaubnis gemäß § 34 c wurde am 09. Dezember 2004 von der Stadt Karlsruhe, Amt für Bürgerservice und Sicherheit, Polizeirecht, Gewerbeangelegenheiten erteilt. Zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit nach § 34c GewO: IHK Region Karlsruhe, Lammstr. 13-17, 76133 Karlsruhe
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